Verhinderungspflege

Ist die eigentliche Pflegeperson verhindert, die Pflege zu leisten, steht dem Versicherten eine Pflegevertretung zu. Dies gilt bis zu einer Summe von 1423,- € im Jahr, über max. 4 Wochen. Gerne entlasten wir Sie auch auf diesem Wege.

 

Grundpflege
Unser Angebot zur Grundpflege
Unter Grundpflege wird jede Hilfe verstanden, die im Zusammenhang mit den Grundverrichtungen des täglichen Lebens steht wie z. B. Körperpflege. Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse oder in bestimmten Fällen von den Bezirksämtern übernommen.
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