Sämtliche zuvor genannten Leistungen können Sie natürlich auch privat in Anspruch nehmen.
Haben Sie das Pflegegeld in Anspruch genommen und werden privat gepflegt, benötigt die Pflegekasse alle sechs Monate einen Nachweis, über einen Beratungsbesuch durch einen zugelassen Pflegedienst. In der Pflegestufe muss dieser Besuch alle drei Monate stattfinden.
Neben den Leistungen der Pflege- bzw. der Krankenkasse bieten wir Ihnen auch folgende private Leistungen an