Private Leistungen

Sämtliche zuvor genannten Leistungen können Sie natürlich auch privat in Anspruch nehmen.

Haben Sie das Pflegegeld in Anspruch genommen und werden privat gepflegt, benötigt die Pflegekasse alle sechs Monate einen Nachweis, über einen Beratungsbesuch durch einen zugelassen Pflegedienst. In der Pflegestufe muss dieser Besuch alle drei Monate stattfinden.

Neben den Leistungen der Pflege- bzw. der Krankenkasse bieten wir Ihnen auch folgende private Leistungen an

 

Grundpflege
Unser Angebot zur Grundpflege
Unter Grundpflege wird jede Hilfe verstanden, die im Zusammenhang mit den Grundverrichtungen des täglichen Lebens steht wie z. B. Körperpflege. Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse oder in bestimmten Fällen von den Bezirksämtern übernommen.
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