ALBATROS - Unser Angebot

Wir bieten Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, der Hauskrankenpflege, der Bezirksämter und private Leistungen an. Wir führen auch Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI und Verhinderungspflege durch.

Im Rahmen der Pflegeversicherung leisten wir Grundpflege und hauswirtschaftliche Verrichtungen. Zur Grundpflege gehört die Körperpflege, die Mobilisation und die Nahrungsaufnahme. Zu den hauswirtschaftlichen Verrichtungen zählen z. B. das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Zubereiten der Mahlzeiten und die Pflege Ihrer Wäsche.

Unter Hauskrankenpflege oder Behandlungspflege versteht man die Durchführung von ärztlich verordneten Maßnahmen. Dazu gehört u.a. die Eingabe der täglichen Medikamente, das Wechseln von Verbänden, die Injektion von Insulin oder anderen Medikamenten, das Messen von Vitalwerten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und noch vieles mehr.

In bestimmten Fällen übernimmt das Bezirksamt die finanzielle Begleichung der Leistungen. Gerne sind wir Ihnen bei der Stellung des Antrages "Hilfe zur Pflege" behilflich.

Sämtliche zuvor genannten Leistungen können Sie natürlich auch privat in Anspruch nehmen.

Haben Sie das Pflegegeld in Anspruch genommen und werden privat gepflegt, benötigt die Pflegekasse alle sechs Monate einen Nachweis, über einen Beratungsbesuch durch einen zugelassen Pflegedienst. In der Pflegestufe muss dieser Besuch alle drei Monate stattfinden.

Ist die eigentliche Pflegeperson verhindert die Pflege zu leisten steht dem Versicherten eine Pflegevertretung zu. Dies gilt bis zu einer Summe von 1510,- € im Jahr, über max. 4 Wochen. Gerne entlasten wir Sie auch auf diesem Wege.

 

Grundpflege
Unser Angebot zur Grundpflege
Unter Grundpflege wird jede Hilfe verstanden, die im Zusammenhang mit den Grundverrichtungen des täglichen Lebens steht wie z. B. Körperpflege. Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse oder in bestimmten Fällen von den Bezirksämtern übernommen.
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