Grundpflege umfasst die körperbezogenen Leistungen, welche für alle Personen, unabhängig vom individuellen Krankheitsbild, erbracht wird. Der Tätigkeitsumfang und Zeitaufwand grundpflegerischer Aktivitäten - Körperpflege, Ernährung und Mobilität - ist für jeden Menschen gleich und dient dem grundsätzlichen Wohlbefinden.
Inhalt der Pflegeleistungen, auf Grundlage der zuerkannten Pflegestufe, sind im Rahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten, zur Unterstützung der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen, im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung, mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung sollen dem Ziel dienen Sekundärerkrankungen vorzubeugen.
Dabei orientiert sich die Körperpflege an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Der Zeitpunkt dafür ist mit dem Pflegebedürftigen und seinem sozialen Umfeld abzustimmen. Das Ziel ist, die Intimsphäre zu schützen. Die Pflegekraft unterstützt, unter Wahrung dieser den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema "Ausscheiden / Ausscheidungen".
Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Bei Bedarf ist der Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten.
Ziel der Mobilität ist unter anderem, die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung, durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen (z. B. Haltegriffe) und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung. Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung für Notfälle und ihren Einsatz (z. B. Notrufsystem, Schlüsseldepot) erforderlich. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel erleichtert den Umgang mit Bewegungsdefiziten. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Das gewohnte Bett ist entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen solange wie möglich zu erhalten. Die Angehörigen sind auf fachgerechte Lagerung und Bewegungsplanung hinzuweisen.
Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Förderung der Fähigkeit, zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung