Grundpflege

Grundpflege umfasst die körperbezogenen Leistungen, welche für alle Personen, unabhängig vom individuellen Krankheitsbild, erbracht wird. Der Tätigkeitsumfang und Zeitaufwand grundpflegerischer Aktivitäten - Körperpflege, Ernährung und Mobilität - ist für jeden Menschen gleich und dient dem grundsätzlichen Wohlbefinden.

Inhalt der Pflegeleistungen, auf Grundlage der zuerkannten Pflegestufe, sind im Rahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten, zur Unterstützung der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen, im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung, mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung sollen dem Ziel dienen Sekundärerkrankungen vorzubeugen.

Dabei orientiert sich die Körperpflege an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Der Zeitpunkt dafür ist mit dem Pflegebedürftigen und seinem sozialen Umfeld abzustimmen. Das Ziel ist, die Intimsphäre zu schützen. Die Pflegekraft unterstützt, unter Wahrung dieser den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema "Ausscheiden / Ausscheidungen".

Die Körperpflege umfasst:

  • Das Waschen, Duschen und Baden.
    Dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport der Waschgelegenheit, das Schneiden der Fingernägel, die Hautpflege, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege, das Waschen und Trocknen der Haare, ggf. Kontaktherstellung zum Friseur.
  • Die Zahnpflege,
    diese umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenversorgung und die Mundhygiene.
  • Das Kämmen
  • Die Gesichtspflege,
    einschließlich der Rasur
  • Die Darm- und Blasenentleerung,
    einschließlich der Pflege bei der Katheter- und Urinalversorgung – dazu gehören nicht das Einlegen, der Wechsel und die Pflege eines Katheters – sowie die Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechsel der Wäsche.

Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Bei Bedarf ist der Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten.

Die Ernährung umfasst:

  • Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung – hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck.
  • Hygienemaßnahmen wie z. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern und Wechseln der Kleidung.

Ziel der Mobilität ist unter anderem, die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung, durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen (z. B. Haltegriffe) und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung. Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung für Notfälle und ihren Einsatz (z. B. Notrufsystem, Schlüsseldepot) erforderlich. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel erleichtert den Umgang mit Bewegungsdefiziten. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Das gewohnte Bett ist entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen solange wie möglich zu erhalten. Die Angehörigen sind auf fachgerechte Lagerung und Bewegungsplanung hinzuweisen.

Die Mobilität umfasst:

  • Das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Lagern / Maßnahmen zur Bewegungsförderung (Lagern und Mobilisieren beim Betten).
  • Das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken wie Prothesen. Das Betten umfasst die Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes, mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen. Das Lagern und die Bewegungsförderung umfassen alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb und außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Dekubitus und Kontraktur vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen.
  • Das Gehen, Stehen und Treppensteigen.
    Diese umfassen das Bewegen, im Zusammenhang, mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung der Pflegebedürftigen und der Bettlägerigen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, aufzustehen und sich zu bewegen.
  • Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
    Dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern.
  • Das An- und Auskleiden.
    Dies umfasst auch die Auswahl der Kleidung, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. An- und Ausziehtraining.

Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Förderung der Fähigkeit, zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:

  • Das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs.
  • Die Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Das Reinigen der Wohnung in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen.
  • Das Spülen einschließlich Reinigung des Spülbereiches.
  • Das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung.

 

Grundpflege
Unser Angebot zur Grundpflege
Unter Grundpflege wird jede Hilfe verstanden, die im Zusammenhang mit den Grundverrichtungen des täglichen Lebens steht wie z. B. Körperpflege. Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse oder in bestimmten Fällen von den Bezirksämtern übernommen.
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