In bestimmten Fällen übernimmt das Bezirksamt die finanzielle Begleichung der Leistungen. Gerne sind wir Ihnen bei der Stellung des Antrages "Hilfe zur Pflege" behilflich.
Grundpflege
Unser Angebot zur Grundpflege
Unter Grundpflege wird jede Hilfe verstanden, die im Zusammenhang mit den Grundverrichtungen des täglichen Lebens steht wie z. B. Körperpflege. Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse oder in bestimmten Fällen von den Bezirksämtern übernommen.
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