Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs.3 SGB XI

Haben Sie das Pflegegeld in Anspruch genommen und werden privat gepflegt, benötigt die Pflegekasse alle sechs Monate einen Nachweis über einen Beratungsbesuch durch einen zugelassen Pflegedienst. Ab Pflegestufe 3 muss der Beratungseinsatz alle drei Monate durchgeführt werden.

 

Grundpflege
Unser Angebot zur Grundpflege
Unter Grundpflege wird jede Hilfe verstanden, die im Zusammenhang mit den Grundverrichtungen des täglichen Lebens steht wie z. B. Körperpflege. Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse oder in bestimmten Fällen von den Bezirksämtern übernommen.
Mehr Mehr