Antragstellung

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein formloser Antrag gestellt werden. Dazu reicht ein Telefonanruf bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Sie erhalten dann einen Antrag von Ihrer Pflegekasse der ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden muss. Als nächstes meldet sich ein Gutachter des medizinischen Dienstes bei Ihnen zum Hausbesuch an. Während dieses Besuches prüft der Gutachter durch Befragung und durch eine körperliche Untersuchung, welcher Pflegestufe Sie zuzuordnen sind. Die Pflegestufe wird dann ab dem Datum der Antragstellung gewährt.

Je nach Pflegestufe, stehen Ihnen bei Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen folgende Beträge zur Verfügung:

a. Sachleistungen

  • Pflegestufe 1: 440,00 €
  • Pflegestufe 2: 1.040,00 €
  • Pflegestufe 3: 1.510,00 €

b. Geldleistungen

  • Pflegestufe 1: 225,00 €
  • Pflegestufe 2: 430,00 €
  • Pflegestufe 3: 685,00 €

c. Verhinderungspflege

  • 1.510,00 € für 28 Tage pro Kalenderjahr

Die Pflegekasse hat folgenden Leistungskatalog mit den dazugehörigen Preisen erstellt:

Möchten Sie weitere Informationen, rufen Sie bitte unter folgender Telefonnummer 030 / 88 68 31 04 an. Für eine kostenlose Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Leistungsart

Leistungsinhalt

LK 1

Erweiterte kleine

Körperpflege

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • An-/ Auskleiden
  • Teilwaschen
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen

LK 2

Kleine Körperpflege

  • An-/ Auskleiden
  • Teilwaschen
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen

LK 3a

Erweiterte große Körperpflege

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes

LK 3b

Erweiterte große Körperpflege

  • wie oben
  • Mit baden

LK 4

Große Körperpflege

  • An- oder Auskleiden
  • Waschen/ Duschen
  • Rasieren
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen

LK 5

Lagern/ Betten

  • Lagern
  • Bett machen, richten
  • Mobilisieren beim Betten

LK 6

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Hilfe beim Aufsuchen/ Verlassen des Essplatzes
  • Hilfe/ Beaufsichtigung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme

LK 7a

Darm- Blasenentleerung

  • Hilfestellung bei der Blasen- oder Darmentleerung einschl. Entsorgung der Ausscheidungen

LK 7b

Darm- Blasenentleerung

  • An- und Auskleiden
  • Hilfestellung bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Intimpflege

LK 8

Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung

  • An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung
  • Treppensteigen

LK 9

Begleitung außer Haus

  • Begleitung bei Aktivitäten bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist

LK 10

Beheizen der Wohnung

  • Beschaffung des Heizmaterials aus dem Vorrat
  • Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  • Heizen

LK 11a

Kleine Reinigung der Wohnung

  • Aufräumen
  • Trennen und Entsorgen des Abfalls
  • Spülen

LK 11b

Große Reinigung der Wohnung

  • Reinigung der Wohnung, Bad, Küche
  • Staubsaugen
  • Nassreinigung
  • Spülen

LK 12

Wechsel der Wäsche

Waschen der Wäsche

  • Wechseln von Bettwäsche
  • Waschen und pflegen der Wäsche

LK 13

Einkauf

  • Erstellen des Einkaufplans
  • Einkaufen der Lebensmittel
  • Einräumen der Lebensmittel

LK 14

Zubereitung einer warmen Mahlzeit

  • Kochen
  • Aufwärmen von Tiefkühlessen
  • Spülen des verwendeten Geschirrs
  • Reinigen des Arbeitsbereiches

LK 15

Zubereitung einer kleinen Mahlzeit

  • Zubereitung einer warm angelieferten oder sonstigen Mahlzeit
  • Spülen des verwendeten Geschirrs
  • Reinigen des Arbeitsbereiches

LK 17

  • Anfahrtspauschale Montag bis Freitag

LK 17b

  1. Anfahrtspauschale Wochenende

 

Grundpflege
Unser Angebot zur Grundpflege
Unter Grundpflege wird jede Hilfe verstanden, die im Zusammenhang mit den Grundverrichtungen des täglichen Lebens steht wie z. B. Körperpflege. Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse oder in bestimmten Fällen von den Bezirksämtern übernommen.
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